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Die Heiligsprechung der Edith Stein |
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Heiligsprechung allgemein
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Die Heiligsprechung ist in der römisch-katholischen Kirche ein kirchenrechtliches Verfahren, durch welches der Papst nach entsprechender Prüfung einen Menschen heilig sprechen kann. Dabei spielen auch andere Kriterien wie zum Beispiel Martyrium und Wunder eine wichtige Rolle. Der Heiligsprechung geht die Seligsprechung voraus. Nach Paulus ist jeder Getaufte im ursprünglichen Sinne heilig- aber nicht auf moralische Perfektion. Selig- und Heiligsprechung bedeutet keines falls, dass eben diese Person >in den Himmel kommt<, sondern die Kirche bekundet demjenigen ihr Vertrauen, sodass nicht mehr für ihn, sondern mit ihm und um seine Fürsprache bei Gott gebetet werden kann, weil er die Vollendung bei Gott bereits erreicht hat.
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Der erste Heiliggesprochene in der Geschichte ist Ulrich von Augsburg, dessen Heiligsprechung am 3. Februar 993 von Papst Johannes XV verkündet wurde.
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Das Verfahren heute
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Die Vorstufe der Heiligsprechung ist wie oben schon genannt, die Seligsprechung eines „Dieners Gottes“. Die Heiligsprechung verläuft weitgehend gleich wie die Seligsprechung. Voraussetzung zu jeder Heiligsprechung ist der Antrag, der eine Ordensgemeinschaft stellt. Der Antragssteller oder auch Actor genannt (vom lat.) muss dann eine Unbedenklichkeitserklärung einholen. Wenn der Aufnahme eines „Verfahrens“ nichts mehr im Wege steht, beauftragt der Actor einen Postular (lat. Für „Forderer“), der mit der Sammlung von biographischen Informationen und Schriften, der heilig zu sprechenden Person beginnt. Seit 1669 wird das Ergebnis bei der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingereicht. Diese prüft die Unterlagen und stellt fest, ob die Person bedeutend genug für die Heiligsprechung ist. Falls diese Person kein Märtyrer war, muss demnach ein Wunder geschehen sein, welches meist ein Heilungswunder ist, dass von Mediziner geprüft werden muss. Im letzten Verfahren muss nun zusätzlich ein Promoter Justitiae (Förderer der Gerechtigkeit) die gesammelten Belege und Argumente für die Heiligsprechung anfechten. Wenn bei der Abstimmung mindestens 2/3 der versammelten Theologen für die Heiligsprechung stimmen, liegt die Entscheidung alleine beim Papst. Sind alle Bedingungen erfüllt, dann steht der Heiligsprechung, dem Kanonisationsakt durch den Papst im Rahmen einer liturgischen Feier nichts mehr im Wege. Der Eintrag in das Martyrologium (das „Verzeichnis der Heiligen“) ist hierbei der wichtigste offizielle Schritt.
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Wie verlief die Heiligsprechung bei Edith Stein?
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Bis eine Person heilig gesprochen werden kann, dauert es normalerweise Jahrzehnte. Deshalb kann die Seligsprechung als 1. Stufe frühestens nach 5 Jahren nach dem Tod der Person eingeleitet werden. Wie es aber bei Edith Stein der Fall war, kann der Papst ein beschleunigtes Verfahren zu lassen, wenn diese Person ein Märtyrer war.
Der Prozess der Heiligsprechung Edith Steins wurde 1962 durch das Erzbistum in Köln eröffnet. 1986 bat der Postulator Papst Johannes Paul II., den beschleunigten Prozess, für die Märtyrerin Edith Stein zu wählen. Der Papst stimmt am 17. Januar 1986 zu und unterzeichnet ca. ein Jahr später, nämlich am 26. Januar 1987 das Dekret zur Seligsprechung. Am 1. Mai 1987 wurde Edith Stein im Müngersdorfer Stadion in Köln von Papst Johannes Paul II. selig gesprochen. Am 20. März 1987 geschah dann ein Wunder. Das 2-jährige Mädchen Teresia Benedicta Mc Carthy aus Boston (USA), die den Ordensnamen von Edith Stein trägt, wird todkrank in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach dem ihre Mutter zu Edith Stein betete, wird das Mädchen auf unerklärliche Weise wieder gesund. Auf Grund dessen, erklärten 5 Experten einstimmig, dass eine wundersame Heilung vorliegt. Am 11. Oktober 1998 wurde Edith Stein ein Tag vor ihrem 107. Geburtstag feierlich heilig gesprochen. Sie ist die erste Heilige der katholischen Kirche, die als Jüdin geboren wurde.
An diesem Beispiel kann man sehen, dass Selige und Heilige „keine Übermenschen“ sein müssen. Wie es im Vatikan heißt, sind es Menschen aus Fleisch und Blut, die tugendhaft lebten und für ihren Glauben als Märtyrer gestorben sind. Heilige werden in der gesamten Weltkirche verehrt, Selige dagegen nur in einer bestimmten Region oder in einem bestimmten Orden.
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Aus der Kanonisationsformel zur Heiligsprechung von Edith Stein von Johannes Paul II. am 11. Oktober 1998 auf dem Petersplatz (deutsche Übersetzung).
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„Zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit, zum Ruhm des katholischen Glaubens und zur Förderung des christlichen Lebens entscheiden wir nach reiflicher Überlegung und Anrufung der göttlichen Hilfe, dem Rat vieler unserer Brüder folgend, Kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und in der Vollmacht des uns übertragenen Amtes, dass die Selige Teresia Benedicta a Cruce, Edith Stein, eine Heilige ist. Wir nehmen sie in das Verzeichnis der Heiligen auf und bestimmen, dass sie in der gesamten Kirche als Heilige verehrt wird. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.”
(Wortlaut der Heiligsprechung)
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Warum Edith Stein selig und heilig gesprochen wurde? |
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Mit dieser Frage haben wir uns in unserer Gruppe lange beschäftigt. Doch bis heute haben wir keine eindeutige Antwort darauf finden können.
Zum Thema der Heiligsprechung gibt es - wie zu so vielen anderen Dingen auch - ganz unterschiedliche Meinungen. Viele freuen sich über die Heiligsprechung, andere kritisieren sie und wiederum andere nehmen sie einfach so hin.
In seiner Rede zur Seligsprechung Edith Steins begründet Papst Johannes Paul II die Seligsprechung dadurch, dass Edith Stein den Tod einer Märtyrerin gestorben sei.
Edith Stein wurde am 9.8.1942 im Konzentrationslager in Auschwitz ermordet. Vor ihrer Deportation soll sie zu ihrer Schwester Rosa gesagt haben: „Komm, wir gehen für unser Volk.“
Dieser Satz zeigt deutlich: Edith Stein, eine katholisch gewordene Jüdin, hat sich in dieser gefährlichen und grausamen Zeit immer zu ihrem Volk bekannt. Sie hat außerdem nie versucht vor den Grausamkeiten der Nazis zu fliehen, sondern stellte sich ganz bewusst ihrem Leid. Sie verstand die Judenverfolgung als das Kreuz Christi, das jetzt auf das jüdische Volk gelegt worden sei, und alle, die das verstünden, es im Namen aller bereitwillig auf sich nehmen müssten. Mit dieser Einstellung ging Edith Stein bis in den Tod. Sie sah ihr Leiden und ihren Tod als das „Kreuz Jesu“, das sie zu tragen bereit war. Dies alles war sehr mutig und verdient unsere Hochachtung.
Nur können wir in dieser Handlung nicht das Handeln einer Märtyrerin erkennen, wie Johannes Paul II die Seligsprechung begründet. Sie habe sich als „Sühneopfer“ für ihr bedrohtes und gedemütigtes Volk angeboten. Wir finden ihren Tod zwar heldenhaft, aber nicht märtyrerisch.
Manche kritische Stimmen behaupten, die katholische Kirche würde Edith Stein benutzen, um einen Menschen aus der eigenen Reihe zu haben, der auch unter dem dritten Reich litt. Der katholischen Kirche wird oft vorgeworfen im dritten Reich zu wenig gegen die Nazis unternommen zu haben.
Wir in unserer Gruppe bewundern das leben Edith Steins, doch können wir die Begründung zu ihrer Seligsprechung, sie sei als Märtyrerin gestorben, nicht nachvollziehen.
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Seligsprechung oder Beatifikation (lat.: beatus – glücklich, facere – machen) nennt man nach dem Kirchenrecht der römisch – katholischen Kirche die feierliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ von Gott in die Schar der Seligen aufgenommen wurde.
Durch die Seligsprechung wird eine öffentliche Verehrung dieser Personen gestattet.
Diese Praxis der Seligsprechung wird bei Menschen angewandt, die ein besonders vorbildhaftes Leben geführt haben.
Der Seligsprechung geht ein Seligsprechungsprozess voraus, der vom Ortsbischof eingeleitet wird. Die Ortskirche ist auch verantwortlich für das Sammeln von Informationen über den betreffenden Menschen, die belegen, dass sein Leben und Sterben außerordentlich war, ob er im Ruf der Heiligkeit stand, herausragende Tugenden vorlebte, ein Martyrium erlitt oder Wunder tat.
Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die gesammelten Akten nach Rom an die vatikanische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen weitergeleitet. Diese 1969 von Papst Paul VI. gegründete Institution prüft in einem eigenen Verfahren die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen. Über Wunder, die von der oder dem Betreffenden erwirkt worden sein sollen, holt die Kongregation mehrere voneinander unabhängige Gutachten ein. Bei Menschen, die als Märtyrer seliggesprochen werden, entfällt die Notwendigkeit eines Wunders.
Ein Seligsprechungsprozess kann im Allgemeinen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Die Seligsprechung ist eine Vorstufe zur Heiligsprechung.
Der Protestantismus kennt weder Selig- noch Heiligsprechungsprozesse, und die katholische Praxis wird hier durchaus kritisch betrachtet. Die Kritik wendet sich insbesondere gegen die Heraushebung einzelner Menschen, denen ein besonderer Status gegenüber Gott zugeschrieben wird. Auch die Verehrung und Anbetung von Menschen und deren Mittlerfunktion widerspricht nach evangelischem Verständnis der Gleichheit aller Menschen vor Gott und der Rechtfertigung allein aus dem Glauben.
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