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Benutzerordnung
für die Informatikräume
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1. Hard- und Software in den Informatikräumen des ESG dienen in besonderer Weise der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit elektronischen Medien. 2. Grundsätzlich sind alle Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, die Rechner des Schulnetzes zu nutzen, vorausgesetzt, sie stimmen dieser Benutzerordnung zu. Allen Interessierten wird auf Anfrage vom Administrator des Netzes die Zugangsberechtigung eingeräumt, dazu erhalten sie einen Benutzernamen , ein Passwort und einen Benutzerausweis . 3. Jeder Benutzer verpflichtet sich, sein Passwort nicht weiterzugeben oder andere unter seinem Namen einen Rechner nutzen zu lassen. Es ist ausdrücklich jedem Benutzer untersagt, sich unter einem fremden Benutzernamen oder als Administrator anzumelden. Zuwiderhandlungen haben den Entzug des Netzzugangs zur Folge. 4. Hat ein Benutzer sein Passwort vergessen, oder befürchtet er, sein Passwort ist anderen Personen bekannt, informiert er umgehend den Administrator und lässt sein Passwort ändern. 5. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass jeder Benutzer/jede Benutzerin die Rechner sorgsam behandelt.
6. Im Prinzip können die Rechner des Netzes zu allen Zeiten, an denen die Schule geöffnet ist, auch benutzt werden. Dabei gilt:
7. Im Netz darf nur die für die Schule lizenzierte und von den Administratoren installierte Software benutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt , eigene Software mitzu-bringen, sich per Mail zuschicken zulassen, zu installieren und/oder zu nutzen. 8. Benutzern des Netzes ist es außerdem untersagt , Veränderungen an der Einstellung der Rechner vorzunehmen . Die Betreiber und Pfleger des Netzes gehen davon aus, dass alle an einer reibungsfreien Nutzung des Netzes interessiert sind. Benutzer, die aktiv nach Lücken im Sicherheitssystem des Netzes suchen und damit einen wartungsarmen Betrieb verhindern, verlieren ihre Zugangsberechtigung und müssen mit weiteren Konsequenzen rechnen (z.B. Computerraumverbot und gegebenenfalls Übernahme entstehender Kosten). 9. Die aufsichtsführenden Lehrer sind verpflichtet die Schüler nach dem prinzipiellen Inhalt der gewünschten Internetrecherche zu fragen. In Stichproben überprüfen sie die Recherchen im Internet. Akzeptiert werden dabei Inhalte, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit dem Unterrichtsbetrieb stehen. Die genannten Lehrer führen ein Protokoll über die Freischaltungszeiten. Jedem Internet-Benutzer ist bekannt, dass im Netz automatisch eine LogIn-Datei für das Internet geführt wird. Wochenweise erstellt, zeigt sie benutzerbezogen die in der besagten Woche angefahrenen Seiten und protokolliert die Zeitspannen . Der Administrator hat Einsicht in diese Datei und anhand von Stichproben prüft er das Einhalten dieser Richtlinien. 10. Die Schule hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass bei der Nutzung dieser Medien die Grundsätze der Landesverfassung und des Schulgesetzes sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen beachtet, dass Erziehungszielen nicht entgegengearbeitet und dass anerkannte Wertmaßstäbe nicht verletzt werden. Die Schule muss diese Verantwortung wahrnehmen. Das bedeutet, dass die Nutzung des PC-Raums und die damit verbundenen Möglichkeiten nicht ohne Kontrolle durch die Schule erfolgt. 11. Daten können in einem persönlichen Ordner des Benutzers gespeichert werden. Diese Ordner sind geschützt, d.h. nur der Benutzer hat dort Schreib- und Leserechte . Es wird darauf hingewiesen, dass der Administrator des Netzes die Möglichkeit hat, von diesen Ordnern "Besitz zu ergreifen" und somit in die Ordner einsehen kann . Dies wird insbesondere dann geschehen, wenn
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Name:...................................................... Datum:...........................
Klasse:...........................
Benutzerin/Benutzer Schulleitung EDV-Beauftragter